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   VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051   

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VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051 (https://dejure.org/2015,38521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2015 - 3 CE 15.2051 (https://dejure.org/2015,38521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 3 CE 15.2051 (https://dejure.org/2015,38521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines Polizeihauptmeisters zur Ausbildungsqualifizierung i.R.d. Auswahlverfahrens der Bewerber

  • rewis.io

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung im Polizeivollzugsdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung eines Polizeihauptmeisters zur Ausbildungsqualifizierung i.R.d. Auswahlverfahrens der Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889

    Polizeivollzugsdienst, Beurteilungszeitraum, Auswahlverfahren, Laufbahn,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    Nach Ergehen des Beschlusses des Senats vom 11. Mai 2015 (3 CE 15.889) wurde der Antragsteller vorläufig zur Vorprüfung zugelassen.

    Dies gilt sowohl für die individuelle Feststellung der Eignung der Bewerber als auch für die Festlegung einer Rangfolge unter mehreren geeigneten Beamten (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 48).

    Bei im Wesentlichen gleicher Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl sodann nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 50).

    Ebenso wenig ist - soweit hier von Belang - zu beanstanden, dass der Antragsgegner die Bewerber in BesGr A 9 anhand der Leistungskriterien a) höheres Gesamturteil in der aktuellen Beurteilung, b) höhere Gesamtpunktzahl bei Addierung der doppelt gewichteten Einzelmerkmale und c) höheres Gesamturteil in der vorhergehenden Beurteilung in einer Rangliste gereiht und die Ausbildungsplätze nach dieser Reihenfolge vergeben hat (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 51).

    Diesbezüglich gilt nichts anderes als hinsichtlich der Zulassung zur Vorprüfung (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 38-45).

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    Insoweit ist ihm eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und ggf. in welchem Maß ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Qualifikationsebene erheblich hinausgehende Eignung für die höhere Qualifikationsebene besitzt bzw. erwarten lässt, darüber hinaus eine Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zur Qualifizierung zugelassen werden (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20; U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 20).

    (vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1981 - 2 C 22/80 - juris Rn. 13; U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20).

    Sind - wie hier - Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob diese eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20; U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    Art. 33 Abs. 2 GG beansprucht Geltung (schon) für die Zulassung zu einer Ausbildung, deren erfolgreicher Abschluss (erst) Voraussetzung für eine Beförderung in ein Amt einer höheren Qualifikationsebene ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 C 74/10 - juris Rn. 18).

    Die Auswahlentscheidung kann grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 C 74/10 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    Insoweit ist ihm eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und ggf. in welchem Maß ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Qualifikationsebene erheblich hinausgehende Eignung für die höhere Qualifikationsebene besitzt bzw. erwarten lässt, darüber hinaus eine Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zur Qualifizierung zugelassen werden (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20; U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 20).

    Sind - wie hier - Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob diese eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20; U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 20).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    Das durchgeführte Verfahren entspricht in formaler Hinsicht den Erfordernissen der Rechtsprechung, wonach die maßgeblichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niedergelegt werden müssen (vgl. BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    Eine Auswahl des Antragstellers wäre demnach auch bei rechtmäßiger Ausgestaltung des Auswahlverfahrens nicht ernsthaft möglich gewesen (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12/14 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    Erfüllen - wie vorliegend - mehrere Bewerber die Voraussetzungen des § 57 FachV-Pol/VS für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung, hat eine Auswahl unter den Bewerbern unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes i. S. d. Art. 33 Abs. 2 GG zu erfolgen, sofern nicht sonstige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln (vgl. BVerfG, B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    Abgesehen davon, dass mit der bloßen Behauptung der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bzw. des Leistungsprinzips kein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird, hätte sich selbst für den Fall, dass die Zulassung von Bewerbern in BesGr A 8 aufgrund einer eigenen Rangfolgeliste bzw. die gesonderte Zulassung bestimmter Beamter außerhalb der für sämtliche Polizeivollzugsbeamten geltenden Leistungskriterien eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG bzw. von Art. 33 Abs. 2 GG darstellen sollte und der Antragsteller sich aufgrund seiner Stellung im Leistungsvergleich gegenüber diesen Beamten durchsetzen hätte können, der Fehler nicht auf das Ergebnis des Auswahlverfahrens auswirken können, da dem Antragsteller bereits 247 Bewerber in BesGr A 9 im Rang vorgehen (vgl. BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 VR 3/03 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80

    Aufstiegsausbildung als Steuerbeamter - Erneute Zulassung - Nichtbestehen der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    (vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1981 - 2 C 22/80 - juris Rn. 13; U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 01.02.2005 - 3 CE 04.2323
    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051
    Hierfür gelten im Wesentlichen die Grundsätze, die für eine Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens maßgeblich sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2005 - 3 CE 04.2323 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 1 E 18.00297

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter der 3. Qualifikationsebene im

    Art. 33 Abs. 2 GG beanspruche daher bereits für die Zulassung zu einer Ausbildung, deren erfolgreicher Abschluss (Erst-)Voraussetzung für eine Beförderung in ein Amt einer höheren Qualifikationsebene ist, Geltung (BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2051).

    Durch Erlass der von ihr beantragten einstweiligen Anordnung erlangt die Antragstellerin eine nur vorläufige Rechtsposition, die sie zunächst zur Teilnahme an der Ausbildung berechtigt, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängt und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2051, juris).

  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 1 E 18.297

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter der 3. Qualifikationsebene im

    Art. 33 Abs. 2 GG beanspruche daher bereits für die Zulassung zu einer Ausbildung, deren erfolgreicher Abschluss (Erst-)Voraussetzung für eine Beförderung in ein Amt einer höheren Qualifikationsebene ist, Geltung (BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2051).

    Durch Erlass der von ihr beantragten einstweiligen Anordnung erlangt die Antragstellerin eine nur vorläufige Rechtsposition, die sie zunächst zur Teilnahme an der Ausbildung berechtigt, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängt und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2051, juris).

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